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04.12.2007

Direkte Demokratie

Nun denn, der erste beitrag aus meinen vor einiger Zeit angekündigten politischen Zielen, aus denen sich die Kategorie "2009" zusammensetzt.

Zunächst eine kurze Einordnung, dann eine Beschreibung:

Ziel: Einführung eingeschränkter direkter Demokratie
Ebene: national
Politische Einordnung: links

"Warum nur eingeschränkt?" mag man zunächst fragen, und das beantworte ich gern: Damit es nicht überhand nimmt.
Man muss vorsichtig sein, sich vortasten, herausfinden, wieviel Mitbestimmung die Bevölkerung überhaupt bereit ist zu übernehmen. Denn dass fast alle bestehenden Demokratien repräsentative Demokratien mit Parlamenten sind kommt sicher nicht von ungefähr.

Was ich mir darunter vorstelle ist die Übergabe der Verfassungssouveranität an die Bevölkerung:
Gesetzesentwürfe, die zu einer Grundgesetzesänderung führen müssen in Zukunft vom Volk in einer bundesweiten Abstimmung bestätigt werden.
Der Souverän der Verfassung ist formell das deutsche Volk, also soll es auch selbst gefragt werden, ob es überhaupt einverstanden ist mit dem, was seine Vertreter beschließen. Die Demokratie erhält so ein zusätzliches Standbein zur Abwehr gewählter Diktatoren (eine Erscheinung, die nicht so selten ist, wie man meinen mag).

Das nächste Standbein direkter Demokratie soll die Vorschlagskompetenz werden:
Bei einer ausreichend großen Anzahl von Unterstützern soll es möglich sein, dass ein ausserparlamentarischer Gesetzesvorschlag eingebracht wird, der den selben Rang hat wie ein regulärer Gesetzesvorschlag.
Dabei kann sowohl ein ausgearbeiteter Gesetzestext als auch eine Arbeitsanweisung an die Regierung gerichtet werden.

Der dritte Teil ist recht schnell erklärt: Das Recht auf Volksbegehren auf Bundesebene, wie es momentan auf Kommunal- und Landesebene existiert.

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